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Viehverkehrsverordnung – ViehVerkV

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(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1190)



A. Viehhandelskontrollbuch

Abgabe Identifizierung Übernehmer
1 2 3 4 5 6
Ort und Datum
der Übernahme
bisheriger Besitzer
a)
Name und
Anschrift
b)
Registriernummer
bei Transportunter-
nehmen
c)
Kfz-Kennzeichen des
Transportfahrzeugs
bei Rindern Ohr-
markennummer;
bei Schweinen Stückzahl,
ungefähres Alter, Kenn-
zeichnung;
bei Schafen und
Ziegen Stückzahl, Kenn-
zeichnung;
bei Pferden Geschlecht,
Farbe, ungefähres
Alter, Abzeichen,
Markierungen;
bei Geflügel Stückzahl,
Rasse,
ungefähres Alter
Datum der
Abgabe
Name und
Anschrift
gegebenenfalls
Nummer der
Bescheinigung



B. Transportkontrollbuch

1 2 3 4 5 6
a)
Ort und
Datum der
Übernahme
b)
Uhrzeit des
Verlade-
beginns
c)
Abfahrtszeit
d)
voraussicht-
liche Dauer
der Beförde-
rung
Name und Anschrift des
bisherigen Tierhalters
bei Rindern Ohr-
markennummer;
bei Schweinen Stückzahl,
ungefähres Alter, Kenn-
zeichnung;
bei Schafen und
Ziegen Stückzahl, Kenn-
zeichnung;
bei Pferden Geschlecht,
Farbe, ungefähres
Alter, Abzeichen,
Markierungen;
bei Geflügel Stück-
zahl, Rasse,
ungefähres Alter
Datum und Zeit-
punkt der Über-
gabe
Fahrtziel
Name und
Anschrift des
Übernehmers
gegebenenfalls
Nummer der
Bescheinigung



C. Desinfektionskontrollbuch

1 2 3 4 5
Datum des
Transports
Art der beförderten Tiere Datum der Reinigung
und Desinfektion
Ort der Reinigung und
Desinfektion
Desinfektionsmittel/
eingesetzte Konzen-
tration

Neugefasst durch Bek. v. 26.5.2020 I 1170
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26